Mietbedingungen Ausstattung

Allgemeines

Der Städtli-Torkel kann für Veranstaltungen gemietet werden, die einen dem historischen Ort angemessenen Charakter haben. Die Veranstaltungen sollen den kulturellen Interessen des Städtchens, deren Bewohner und der Region Rechnung tragen, die Mieter einen Bezug zum Städtchen haben.
Für Anlässe, bei denen verstärkte Musik, insbesondere mit massivem Bassvolumen im Zentrum steht, ist der Torkel nicht geeignet (Wohngebiet/Charakter der Lokalität). Nach 22 Uhr ist die Lautstärke bei allen Anlässen auf "Zimmerlautstärke" zu reduzieren.
Raummiete

Nutzungsdauer inkl Zeit für Einrichtung/Vorbereitung und Reinigung pro Tag

  • Torkelraum, Office 130.-
  • beide Kellergewölbe 60.-
  • Torkelraum und Kellergewölbe 170.-

Heizung Torkelraum, Office falls benützt 30.-

Reinigung nach Anlass kann mit Frau Gschwend (siehe Vertrag) vereinbart werden.

Bankverbindung: UBS Winterthur, IBAN CH61 0025 7257 5942 5741 R

Anfragen per Mail an: uml@gmx.ch


Béatrice und Urs Lütolf
Etzelstrasse 8
8400 Winterthur
P 052 212 56 76
uml@gmx.ch

Untergasse 5
7320 Sargans
081 723 15 89

Es wird ein Vertrag ausgestellt.



Ausstattung


Theaterraum (EG, beheizbar)
12 Bühnenelemente
Bestuhlung (90 Stühle schwarz, 10 Stühle rot, flexibel oder fix verwendbar)
Bühnenbeleuchtung, div Elektroanschlüsse
Raumbeleuchtung mit diversen Gestaltungsmöglichkeiten


Office (EG, beheizbar)
Kühlschrank, Spültrog mit Kalt- und Warmwasser (Boiler)
2 Tische (Tischplatte abnehmbar), 100 Stühle auf Rollwagen gestapelt.
Klavier (auf Rollen)
Leinwand 2 x 2 m
Nass-Trockensauger für Bodenreinigung Torkelraum
Sicherungskasten.

WC
Rollstuhlgängiges WC, separates Pissoir (Papier und Handtücher mitzubringen)

Gewölbe Ost (Sennerei) (unbeheizt)
Separater Zugang direkt von der Untergasse
Indirekte stimmungsvolle Beleuchtung
Div Elektroanschlüsse

Grosser Gewölbekeller (unbeheizt)
Indirekte stimmungsvolle Beleuchtung
Elektroanschlüsse
Zugang zu Requisiten- / Abstellraum


Feuerpolizeiliche Vorschriften zur Nutzung




Es gilt ein generelles Rauchverbot im Torkel und den Gewölben.

Aus den Vorschriften des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
(Mai 2006): Veranstaltungen

Der Veranstalter ist für die Sicherheit während einer Veranstaltung verantwortlich.
Damit die Sicherheitsbedingungen z.B. Freihalten der Fluchtwege, Gewährleisten der Benützbarkeit der Fluchtwege, Verwendung vorschriftskonformer Dekorationsmaterialien, Aufbewahren der Raucherabfälle, etc. eingehalten werden, muss ein Sicherheitverantwortlicher (SIBE) und ein SIBE-Stellvertreter durch den Veranstalter bestimmt werden.
Wir empfehlen, die Aufgaben und Pflichten in einem Pflichtenheft festzuhalten. Das Pflichtenheft des SIBE und SIBE-Stv. kann in ein allgemeines Pflichtenheft zur Kleintheater-Benutzung eingebunden werden.
Bei Konzertbestuhlungen sind Reihenabstände von 0.45 m einzuhalten. Die Stühle sind untereinander zu koppeln. Bei beidseitigem Fluchtweg aus einer Reihe dürfen maximum 32 Stühle aneinander gereiht werden. Bei nur einseitigem Fluchtweg dürfen maximal 16 Stühle aneinander gereiht werden.
Die maximale Belegung des Kleintheaters ist auf 140 Personen beschränkt. Die aus den
Gründen, dass die Fluchtwegbreiten nicht überall ganz eingehalten werden können.
Die Belegung des Weinkellers wird auf 50 Personen beschränkt.
Der Veranstalter ist für die Einhaltung der maximal zugelassenen Personenbelegung verantwortlich. Der Veranstalter hat alle dazu nötigen Massnahmen auszuführen, z.B. Zählung am Eingang, Verkauf einer beschränkten Anzahl Billette, etc..
Der Zugang zu den vorhandenen Löschgeräten muss jederzeit gewährleistet werden. Aufführungen von Feuerwerken und Indoorfeuerwerken sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen.

im Eingangsbereich, zwischen den Gewölben und im Vorraum zum Garten (Fluchtweg)
Fluchtwege vor Veranstaltung inspizieren
Automatisches Licht für Fluchtwege: im Elektrokasten (im Office) auf automatisch schalten.








Speziell zu beachten



Die Wände des Torkelraums (MDF) dürfen nicht beschädigt werden: Keine Nägel, Reissnägel. Möglich sind nicht aggressive Klebstreifen den Wände im Torkelraum.
Für Hängungen unbedingt Rücksprache mit uns (uml@gmx.ch)

Garten
Der Garten ist privat und darf nur als Notausgang benutzt werden.



Checkliste / Übernahme / Rückgabe




  • Schlüssel: Gemäss Abmachung zurückbringen
  • Elektrisch /Boiler (Sicherungskasten im Office ): Boiler und Licht Fluchtweg ausschalten
  • Beleuchtung Torkel Gewölbe: Kontrolle, ob alle Lichter gelöscht sind (Mit Druck auf die Schalter ist die Beleuchtung dimmbar respektive synchronisierbar. Anleitung im Sicherungskasten Office)
  • Heizung: Im Schopf, 6 Stunden vor Anlass einschalten. Heizung während Veranstaltung u.U. auf reduzierten Betrieb schalten. Nach Ende der Veranstaltung unbedingt Heizung zurückstellen
  • Inbetriebnahme WC: Papier, Seife, Handtuch selber mitbringen
  • Reinigung: ist Sache der Mieter oder kann mit Frau Gschwend vereinbart werden. Torkelboden feucht aufnehmen. Fettflecken auf Boden sind stark haftend, evt speziell entfernen.
  • Stühle: Im Office gestapelt. Wieder im Office stapeln. Achtung: nur zu zweit oder zu dritt mit beladenem Wagen die Rampe befahren
  • Tische: 2 Tische mit abnehmbarer Tischplatte im Office

  • Leinwand: 2 x 2 m zurück ins Office

  • Abfall: Abfallsäcke mitbringen und Abfallsäcke selber entsorgen