Allgemeines
Der Städtli-Torkel kann für Veranstaltungen gemietet werden, die einen dem historischen Ort angemessenen Charakter haben. Die Veranstaltungen sollen den kulturellen Interessen des Städtchens, deren Bewohner und der Region Rechnung tragen, die Mieter einen Bezug zum Städtchen haben.
Für Anlässe, bei denen verstärkte Musik, insbesondere mit massivem Bassvolumen im Zentrum steht, ist der Torkel nicht geeignet (Wohngebiet/Charakter der Lokalität). Nach 22 Uhr ist die Lautstärke bei allen Anlässen auf "Zimmerlautstärke" zu reduzieren.
Raummiete (ab 1.1.25, ausgenommen bereits abgeschlossene Verträge)
24 Sunden Nutzungsdauer (inkl. Zeit für Einrichtung/Vorbereitung und Reinigung)
falls benützt pro Tag:
Heizung Torkelraum und Office 30.-
Heizung Gewölbe (mit Elektroaggregat) 15.-
Mietpreis nach Absprache für zusätzliche Mietdauer und spezielle Anlässe .
Die Reinigung nach dem Anlass kann mit Frau Gschwend (siehe Vertrag) vereinbart werden. Kosten sind nach Aufwand direkt mit Frau Gschwend abzurechnen (ca. CHF 60-80).
Bankverbindung: UBS Winterthur, IBAN CH61 0025 7257 5942 5741 R
Béatrice und Urs Lütolf
Etzelstrasse 8
8400 Winterthur
P 052 212 56 76 ⌕
uml@gmx.ch
Untergasse 5
7320 Sargans
081 723 15 89
Theaterraum (EG, beheizbar mit Bodenheizung)
12 Bühnenelemente
Bestuhlung (90 Stühle schwarz, 10 Stühle rot, flexibel oder fix verwendbar)
Bühnenbeleuchtung, div Elektroanschlüsse
Raumbeleuchtung mit diversen Gestaltungsmöglichkeiten
Office (EG, beheizbar mit Radiator)
Kühlschrank, Spültrog mit Kalt- und Warmwasser (Boiler)
2 Tische (Tischplatte abnehmbar), 100 Stühle auf Rollwagen gestapelt.
Klavier (auf Rollen)
Leinwand 2 x 2 m
Nass-Trockensauger für Bodenreinigung Torkelraum
Sicherungskasten.
WC
Rollstuhlgängiges WC, separates Pissoir (Papier und Handtücher mitzubringen)
Gewölbe Ost (Sennerei) (auf anfrage Heizaggregat einsetzbar)
Separater Zugang direkt von der Untergasse
Indirekte stimmungsvolle Beleuchtung
Div Elektroanschlüsse
Grosser Gewölbekeller (auf Anfrage Heizaggregat einsetzbar)
Indirekte stimmungsvolle Beleuchtung
Elektroanschlüsse
Zugang zu Requisiten- / Abstellraum
Es gilt ein generelles Rauchverbot im Torkel und den Gewölben.
Aus den Vorschriften des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
(Mai 2006): Veranstaltungen
Der Veranstalter ist für die Sicherheit während einer Veranstaltung verantwortlich.
Damit die Sicherheitsbedingungen z.B. Freihalten der Fluchtwege, Gewährleisten der Benützbarkeit der Fluchtwege, Verwendung vorschriftskonformer Dekorationsmaterialien, Aufbewahren der Raucherabfälle, etc. eingehalten werden, muss ein Sicherheitverantwortlicher (SIBE) und ein SIBE-Stellvertreter durch den Veranstalter bestimmt werden.
Wir empfehlen, die Aufgaben und Pflichten in einem Pflichtenheft festzuhalten. Das Pflichtenheft des SIBE und SIBE-Stv. kann in ein allgemeines Pflichtenheft zur Kleintheater-Benutzung eingebunden werden.
Bei Konzertbestuhlungen sind Reihenabstände von 0.45 m einzuhalten. Die Stühle sind untereinander zu koppeln. Bei beidseitigem Fluchtweg aus einer Reihe dürfen maximum 32 Stühle aneinander gereiht werden. Bei nur einseitigem Fluchtweg dürfen maximal 16 Stühle aneinander gereiht werden.
Die maximale Belegung des Kleintheaters ist auf 140 Personen beschränkt. Die aus den
Gründen, dass die Fluchtwegbreiten nicht überall ganz eingehalten werden können.
Die Belegung des Weinkellers wird auf 50 Personen beschränkt.
Der Veranstalter ist für die Einhaltung der maximal zugelassenen Personenbelegung verantwortlich. Der Veranstalter hat alle dazu nötigen Massnahmen auszuführen, z.B. Zählung am Eingang, Verkauf einer beschränkten Anzahl Billette, etc..
Der Zugang zu den vorhandenen Löschgeräten muss jederzeit gewährleistet werden. Aufführungen von Feuerwerken und Indoorfeuerwerken sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen.
im Eingangsbereich, zwischen den Gewölben und im Vorraum zum Garten (Fluchtweg)
Fluchtwege vor Veranstaltung inspizieren
Automatisches Licht für Fluchtwege: im Elektrokasten (im Office) auf automatisch schalten.
Die Wände des Torkelraums (MDF) dürfen nicht beschädigt werden: Keine Nägel, Reissnägel. Möglich sind nicht aggressive Klebstreifen an den Wände im Torkelraum.
Für Hängungen unbedingt Rücksprache mit uns (uml@gmx.ch)
Garten
Der Garten ist privat und darf nur als Notausgang benutzt werden.
Der Städtli-Torkel kann für Veranstaltungen gemietet werden, die einen dem historischen Ort angemessenen Charakter haben. Die Veranstaltungen sollen den kulturellen Interessen des Städtchens, deren Bewohner und der Region Rechnung tragen, die Mieter einen Bezug zum Städtchen haben.
Für Anlässe, bei denen verstärkte Musik, insbesondere mit massivem Bassvolumen im Zentrum steht, ist der Torkel nicht geeignet (Wohngebiet/Charakter der Lokalität). Nach 22 Uhr ist die Lautstärke bei allen Anlässen auf "Zimmerlautstärke" zu reduzieren.
Raummiete (ab 1.1.25, ausgenommen bereits abgeschlossene Verträge)
24 Sunden Nutzungsdauer (inkl. Zeit für Einrichtung/Vorbereitung und Reinigung)
- Torkelraum, Office 150.-
- beide Kellergewölbe 75.-
- Torkelraum und Kellergewölbe zusammen 200.-
falls benützt pro Tag:
Heizung Torkelraum und Office 30.-
Heizung Gewölbe (mit Elektroaggregat) 15.-
Mietpreis nach Absprache für zusätzliche Mietdauer und spezielle Anlässe .
Die Reinigung nach dem Anlass kann mit Frau Gschwend (siehe Vertrag) vereinbart werden. Kosten sind nach Aufwand direkt mit Frau Gschwend abzurechnen (ca. CHF 60-80).
Bankverbindung: UBS Winterthur, IBAN CH61 0025 7257 5942 5741 R
Anfragen per Mail an: uml@gmx.ch
Béatrice und Urs Lütolf
Etzelstrasse 8
8400 Winterthur
P 052 212 56 76 ⌕
uml@gmx.ch
Untergasse 5
7320 Sargans
081 723 15 89
Es wird ein Vertrag ausgestellt.
Ausstattung
Theaterraum (EG, beheizbar mit Bodenheizung)
12 Bühnenelemente
Bestuhlung (90 Stühle schwarz, 10 Stühle rot, flexibel oder fix verwendbar)
Bühnenbeleuchtung, div Elektroanschlüsse
Raumbeleuchtung mit diversen Gestaltungsmöglichkeiten
Office (EG, beheizbar mit Radiator)
Kühlschrank, Spültrog mit Kalt- und Warmwasser (Boiler)
2 Tische (Tischplatte abnehmbar), 100 Stühle auf Rollwagen gestapelt.
Klavier (auf Rollen)
Leinwand 2 x 2 m
Nass-Trockensauger für Bodenreinigung Torkelraum
Sicherungskasten.
WC
Rollstuhlgängiges WC, separates Pissoir (Papier und Handtücher mitzubringen)
Gewölbe Ost (Sennerei) (auf anfrage Heizaggregat einsetzbar)
Separater Zugang direkt von der Untergasse
Indirekte stimmungsvolle Beleuchtung
Div Elektroanschlüsse
Grosser Gewölbekeller (auf Anfrage Heizaggregat einsetzbar)
Indirekte stimmungsvolle Beleuchtung
Elektroanschlüsse
Zugang zu Requisiten- / Abstellraum
Feuerpolizeiliche Vorschriften zur Nutzung
Es gilt ein generelles Rauchverbot im Torkel und den Gewölben.
Aus den Vorschriften des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
(Mai 2006): Veranstaltungen
Der Veranstalter ist für die Sicherheit während einer Veranstaltung verantwortlich.
Damit die Sicherheitsbedingungen z.B. Freihalten der Fluchtwege, Gewährleisten der Benützbarkeit der Fluchtwege, Verwendung vorschriftskonformer Dekorationsmaterialien, Aufbewahren der Raucherabfälle, etc. eingehalten werden, muss ein Sicherheitverantwortlicher (SIBE) und ein SIBE-Stellvertreter durch den Veranstalter bestimmt werden.
Wir empfehlen, die Aufgaben und Pflichten in einem Pflichtenheft festzuhalten. Das Pflichtenheft des SIBE und SIBE-Stv. kann in ein allgemeines Pflichtenheft zur Kleintheater-Benutzung eingebunden werden.
Bei Konzertbestuhlungen sind Reihenabstände von 0.45 m einzuhalten. Die Stühle sind untereinander zu koppeln. Bei beidseitigem Fluchtweg aus einer Reihe dürfen maximum 32 Stühle aneinander gereiht werden. Bei nur einseitigem Fluchtweg dürfen maximal 16 Stühle aneinander gereiht werden.
Die maximale Belegung des Kleintheaters ist auf 140 Personen beschränkt. Die aus den
Gründen, dass die Fluchtwegbreiten nicht überall ganz eingehalten werden können.
Die Belegung des Weinkellers wird auf 50 Personen beschränkt.
Der Veranstalter ist für die Einhaltung der maximal zugelassenen Personenbelegung verantwortlich. Der Veranstalter hat alle dazu nötigen Massnahmen auszuführen, z.B. Zählung am Eingang, Verkauf einer beschränkten Anzahl Billette, etc..
Der Zugang zu den vorhandenen Löschgeräten muss jederzeit gewährleistet werden. Aufführungen von Feuerwerken und Indoorfeuerwerken sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen.
im Eingangsbereich, zwischen den Gewölben und im Vorraum zum Garten (Fluchtweg)
Fluchtwege vor Veranstaltung inspizieren
Automatisches Licht für Fluchtwege: im Elektrokasten (im Office) auf automatisch schalten.
Speziell zu beachten
Die Wände des Torkelraums (MDF) dürfen nicht beschädigt werden: Keine Nägel, Reissnägel. Möglich sind nicht aggressive Klebstreifen an den Wände im Torkelraum.
Für Hängungen unbedingt Rücksprache mit uns (uml@gmx.ch)
Garten
Der Garten ist privat und darf nur als Notausgang benutzt werden.
Checkliste / Übernahme / Rückgabe
- Schlüssel: Gemäss Abmachung zurückbringen
- Elektrisch /Boiler (Sicherungskasten im Office ): Boiler und Licht Fluchtweg ausschalten
- Beleuchtung Torkel Gewölbe: Kontrolle, ob alle Lichter gelöscht sind (Mit Druck auf die Schalter ist die Beleuchtung dimmbar respektive synchronisierbar. Anleitung im Sicherungskasten Office)
- Heizung: Wird vom Vermieter für den Anlass ein- respektive ausgeschaltet.
- WLAN: Auf Antrag kann das Gast-WLAN "Gast Staedtlitorkel" aktiviert und das Passwort (QR Code) zugesandt werden.
- Inbetriebnahme WC: Papier, Seife, Handtuch selber mitbringen
- Reinigung: ist Sache der Mieter oder kann mit Frau Gschwend vereinbart werden. Torkelboden feucht aufnehmen. Fettflecken auf Boden sind stark haftend, evt speziell entfernen.
- Stühle: Im Office gestapelt. Wieder im Office stapeln. Achtung: nur zu zweit oder zu dritt mit beladenem Wagen die Rampe befahren
- Tische: 2 Tische mit abnehmbarer Tischplatte im Office
- Leinwand: 2 x 2 m zurück ins Office
- Abfall: Abfallsäcke mitbringen und Abfallsäcke selber entsorgen